Zunächst wird in einem unverbindlichen Erstgespräch Ihr Behandlungsanliegen und organisatorische Fragen geklärt. Es geht darum sich kennenzulernen. Die nächsten gemeinsamen 5. – 8. Therapiestunden sind dazu da zu prüfen, ob Sie sich eine Psychotherapie vorstellen können (Probatorik).
Psychotherapie ist eine ärztliche Heilbehandlung und wird von den Krankenkassen grundsätzlich übernommen. Dennoch gibt es Unterschiede in den Bereichen gesetzlich und privat versicherten, Beihilfe, Selbstzahlern usw..
Hier finden Sie eine beispielhafte Auflistung von häufigen psychischen Störungen des Kindes- und Jugendalters. Diese Liste soll einen Überblick über das Behandlungsspektrum psychischer Störungen des Kindes- und Jugendalters verschaffen.