Dennis Oesterwinter

Ablauf und Kosten

Anmeldung zum Erstgespräch

Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich bitte über das Kontaktformular oder buchen Sie einen Termin über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung (Tel.: 116 117 oder https://www.116117-termine.de/). Anschließend erhalten Sie von mir eine Rückmeldung per E-Mail oder per Telefon. Letzteres im Rahmen eines kurzen telefonischen Sondierungsgesprächs, welches der Ersteinschätzung dient.

Warteliste & Buchungscode

Sofern die Grundvoraussetzungen für eine mögliche Behandlung gegeben sind, erhalten Sie einen Platz auf der Warteliste. Sobald ein Therapieplatz verfügbar wird, sende ich Ihnen einen Buchungscode zur eigenständigen Online-Terminbuchung über die Plattform doctolib.de für ein Gespräch im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde zu.

Behandlungsunterlagen

Vor dem ersten persönlichen Kontakt müssen alle relevanten Unterlagen – insbesondere der Patientenaufnahmebogen – vollständig und fristgerecht ausgefüllt vorliegen (digital bei doctolib.de). Diese sind nach Buchung des Termins über Doctolib abrufbar und müssen bei minderjährigen Patient:innen von allen sorge- und einwilligungsberechtigten Personen unterschrieben werden.

Psychotherapeutische Sprechstunde

Im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde erfolgt zunächst ein ausführliches Erstgespräch (Dauer ca. bis zu 100 Minuten), das der diagnostischen Einschätzung, der Besprechung des Behandlungsanliegens sowie organisatorischer Rahmenbedingungen dient. Sofern die Voraussetzungen für eine psychotherapeutische Behandlung gegeben sind, folgen in der Regel zwei weitere Sprechstunden, die auch testpsychologische Untersuchungen umfassen. Diese können – je nach Alter des Patienten – auch Gespräche mit den Eltern oder weiteren Bezugspersonen beinhalten. Den Abschluss dieser diagnostischen Phase bildet ein gemeinsames Auswertungsgespräch mit allen Beteiligten.

Probatorik

Sollte sich aus der Sprechstunde ein von mir behandelbarer Bedarf ergeben, kann eine sogenannte Probatorik begonnen werden. Zu diesem Zweck erhalten Sie eine konsiliarische Aufforderung zur Vorstellung bei einem Arzt oder Facharzt (Hausarzt, Kinder- und Jugendpsychiater oder -ärztin), um organische Ursachen und Kontraindikationen auszuschließen. Bitte planen Sie diesen Termin frühzeitig ein.

Die nachfolgenden 2 bis 4 Sitzungen dienen dazu, das therapeutische Arbeitsbündnis zu erproben, Behandlungsziele zu klären und die Notwendigkeit sowie Eignung der Psychotherapie gemeinsam festzustellen. Vertrauen, Beziehungsqualität und therapeutische Passung können so in geschütztem Rahmen geprüft werden. Auch hier erfolgt zum Abschluss ein strukturierendes Auswertungsgespräch, insbesondere ob und welche Psychotherapie indiziert ist.

Hybride Psychotherapie

Ein hybrides Vorgehen hat sich als sehr wirksam erwiesen und ist unbedingter Bestandteil der von mir angebotenen Psychotherapie. Um eine umfassende und kontinuierliche psychotherapeutische Versorgung zu gewährleisten, wird daher die Bereitschaft zur Online-Psychotherapie vorausgesetzt. Auch telefonische Besprechungen sind möglich. Im Rahmen der Online-Therapie können auch Konferenztermine genutzt werden, sodass beispielsweise Eltern oder andere Bezugspersonen unabhängig von ihrem Standort gemeinsam an einem Gespräch teilnehmen können.

Termine und Terminmanagement

Für Terminverwaltung, Kommunikation und sicheren Datenaustausch wird ausschließlich Doctolib genutzt. Aus Datenschutzgründen findet kein Austausch über E-Mail mehr statt. Bei minderjährigen Patienten können beide Elternteile den Angehörigenaccount verwalten, ab dem 15. Lebensjahr kann der Patient einen eigenen Account anlegen. Termine finden mindestens zwei- bis einmal wöchentlich statt. Diese werden praxisseitig vergeben, können jedoch vom Patienten flexibel geändert werden. Um Ausfälle aufgrund von Reisen oder Krankheit zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, kurzfristig auf Online-Therapien, telefonische Besprechungen oder das Einspringen eines Elternteils auszuweichen. Eine Psychotherapie kann nur dann wirksam sein, wenn die Termine regelmäßig und verlässlich wahrgenommen werden. Daher sind Terminabsagen bis zu 16 Stunden vor dem Termin kostenfrei möglich, danach wird bei Nichtwahrnehmung ein Ausfallhonorar fällig.

Einbezug der Bezugspersonen

In der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist die begleitende Einbindung von Bezugspersonen – insbesondere Eltern oder Sorgeberechtigten – ein fester und unverzichtbarer Bestandteil der Behandlung. Je nach Alter und individueller Reife wird der Patient oder die Patientin in die Entscheidung zur Einbeziehung aktiv einbezogen und muss ggf. zustimmen. Die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB bleibt selbstverständlich in jedem Fall vollständig gewahrt.

Wichtiger Hinweis Eltern in Trennung

Für die Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie ist die grundsätzliche Erziehungsfähigkeit beider sorgeberechtigten Elternteile erforderlich. Bei erheblichen elterlichen Dissonanzen, rechtlichen Auseinandersetzungen oder einem nicht tragfähigen Kommunikationsklima kann eine ambulante Psychotherapie kontraindiziert sein. In solchen Fällen ist ggf. eine familiengerichtliche oder sozialpädagogische Klärung bzw. Begleitung notwendig und eine ambulante Psychotherapie womöglich kontraindiziert.

Verfahren und Qualitätsmanagement

In meiner Praxis wende ich primär eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie angeboten, die dann integrativ auch analytische und verhaltenstherapeutische Elemente berücksichtigen kann. Im Rahmen der Qualitätsforschung erfolgt eine universitäre Begleitung der Therapie (QVA-KJ) – insofern dies gewünscht ist.

Digitale Kommunikation

Für Terminverwaltung, Dokumentenupload und datenschutzkonformen Austausch wird ausschließlich die Plattform doctolib.de verwendet. Eine Kommunikation über unverschlüsselte E-Mail ist nicht vorgesehen.

Schule und Psychotherapie

Feste Wochentermine gibt es nicht. Stattdessen können Termine flexibel im Voraus gemeinsam besprochen und gebucht werden, um individuelle Anpassungen zu ermöglichen, beispielsweise um nicht immer denselben Schulunterricht zu verpassen. Therapieeinheiten finden auch während der Schulzeit (morgens bis Nachmittag) statt, daher unterstütze ich Sie gerne bei der Beantragung einer Schulfreistellung. Zu der psychischen Gesundheit gehört auch die Befähigung zu einer gesunden schulischen Teilhabe, wenngleich im Falle einer psychischen Erkrankung der Heilbehandlung Vorrang einzuräumen ist.

Gruppenpsychotherapie

Neben der Einzeltherapie wird derzeit auch eine Gruppenpsychotherapie als adjuvante Therapieoption etabliert. Die Behandlungsvoraussetzung hierzu wird im Rahmen der Einzeltherapie geklärt und als Option zur Verfügung gestellt oder indiziert. Für die Planung und Etablierung weiterer Gruppenangebote (auch aufsuchende), stehe ich gerne zur Verfügung.

 

Kosten einer Psychotherapie

Gesetzliche versicherte Patient:innen

Psychotherapie ist eine medizinisch anerkannte Heilbehandlung nach § 27 SGB V und wird bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Abrechnung erfolgt dabei direkt mit der Kasse – vergleichbar mit ärztlichen Leistungen. Ein entsprechender Versicherungsnachweis über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist ausreichend. Eine ärztliche Überweisung ist nicht erforderlich.

Ein Wechsel der Krankenkasse ist der Praxis umgehend und unaufgefordert mitzuteilen, da andernfalls keine Abrechnung mehr erfolgen kann und die Behandlung bis zur Klärung unterbrochen werden muss.

Privat versicherte Patient:innen & Selbstzahler:innen

Eine Behandlung von privat oder beihilfeberechtigt Versicherten sowie Selbstzahler:innen erfolgt ausschließlich in begründeten Ausnahmefällen und auf Grundlage einer individuellen Honorarvereinbarung gemäß § 630 BGB in Verbindung mit der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Für alle psychotherapeutischen Leistungen wird der 3,5-fache Satz der GOP als Regelsatz angesetzt (Beispiel eine psychotherapeutische Stunde Verhaltenstherapie entspricht 153€). Höhere Steigerungsfaktoren können in Einzelfällen gemäß § 5 GOÄ/GOP (besondere Schwierigkeit, Zeitaufwand oder Umstände der Leistungserbringung) zur Anwendung kommen.

Bei privat versicherten oder beihilfeberechtigten Patient:innen entsteht eine unmittelbare Honorarverpflichtung gegenüber der Praxis – unabhängig von einer eventuellen (Teil-)Erstattung durch Ihre Versicherung. Bitte klären Sie eigenverantwortlich vorab, ob und in welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) übernimmt.

Wichtiger Hinweis: Auch im Rahmen einer privaten Liquidation im Selbstzahlermodus handelt es sich um eine originäre psychotherapeutische Heilbehandlung gemäß § 27 SGB V. Eine solche Behandlung ist – insbesondere im Kontext von Risiko-, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen – grundsätzlich anzeigepflichtig, da sie nicht als „anonyme“ Konsultation gelten kann.

Zuletzt aktualisiert am 20.04.2025