Ablauf einer Psychotherapie
Sprechstunde und Probatorik
Zunächst werden in einer Sprechstunde Ihr Behandlungsanliegen und organisatorische Fragen geklärt. Es geht darum sich kennenzulernen. Die nächsten gemeinsamen 5. – 8. Therapiestunden sind dazu da zu prüfen, ob Sie sich eine Psychotherapie vorstellen können (Probatorik). Vertrauen, Wohlbehagen und Sympathie können so in Ruhe geprüft werden. Ebenso geht es um die Klärung der Behandlungsbedürftigkeit, Festlegung der Behandlungsziele und des geeigneten Behandlungsverfahrens. Hier werden auch Details zur Kostenabwicklung, regelmäßige Termine und die Therapiefrequenz besprochen.
Diagnostik und Diagnose
Im Rahmen der Probatorik wird eine umfassende, heilverfahrens- und störungsspezifische Diagnostik mittels Testverfahren durchgeführt. Es werden zahlreiche biografische und persönliche Daten erhoben. Ebenso kann eine Intelligenz- und Leistungsmessung angebracht sein und eine externe Diagnostik und konsiliarische Untersuchung hinzugezogen werden . Es geht darum nichts zu übersehen. Nur so kann eine gesicherte Diagnose gestellt und eine wirksame Psychotherapie realisiert werden.
Therapie und Methode
Nachdem die Entscheidung für eine Psychotherapie gefällt ist, wird ein Antrag bei der Krankenkasse zur Kostenübernahme gestellt oder die Therapie wird aus eigenen Mitteln bestritten. Hier wird festgelegt in welchen Umfang die Therapie stattfindet (mindestens 25 Therapiesitzungen bei einer Kurzzeittherapie) und in welchem Richtlinienverfahren.
Bei mir können Sie eine Psychotherapie in Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie und Analytische/Psychoanalyse erhalten. Diese wird individuell geplant und beinhaltet spezifische Herangehens- und Durchführungsmethoden.
Einbezug der Kindeseltern, Bezugspersonen sowie des nahen Umfeldes
Besonders bei der Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen ist eine begleitende Psychotherapie mit den Bezugspersonen, wie Eltern und Angehörigen, unerlässlich. Je nach Alter des Patienten wird jedoch eine Einwilligung durch diesen erfolgen. Die ärztliche Schweigepflicht bleibt auch hier stets und immer gewahrt.
Qualitätssicherung und Evaluation
Therapieziele und Veränderungen werden durch begleitende Diagnostik und Methoden der Veränderungsmessung im Verlauf der Psychotherapie erhoben. Eventuell kann bei Bedarf weitere fachärztliche und fachtherapeutische Unterstützung hinzugezogen werden.