Psychotherapie für Jugendliche

Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren bei gesetzlichkrankenversicherten Patienten

Jeder Patient hat ein gesetzlich verankertes Recht auf umgehende psychotherapeutische Versorgung!

Leider besteht ein Mangel an niedergelassenen Psychotherapeuten (Kassensitz). Diese können eine Behandlung mitunter nur mit unzumutbaren Wartezeiten realisieren. Meist geschieht dies um den Preis Ihrer Gesundheit (Chronifizierungs- und Exazerbationsgefahr).

Da kein Mangel an Psychotherapeuten in privater Praxis und mit ärztlicher Zulassung, die Ihnen sofort einen Behandlungsplatz anbieten könnten, besteht, können Sie die Möglichkeit Ihr Recht auf sofortige Behandlung gegenüber Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bei diesen Psychotherapeuten durchsetzen (Versorgungsrecht).

Hierfür müssen Sie gegenüber Ihrer Krankenkasse eine Kostenübernahme über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren (§ 13 Abs. 3 SGB V1) einfordern. Man geht hier von einem Systemversagen aus, da Ihre Behandlung notwendig (dringliche Indikation) und unaufschiebbar ist und Ihre Krankenkasse diese Leistung nicht erbringen kann.

Bei mir erhalten Sie umfassende und fachkundige Unterstützung dabei Ihr Recht auf eine Heilbehandlung durchzusetzen. Ich begleite Sie dabei einen sachgerechten Antrag zu stellen und Ihnen zu einer Psychotherapie Ihres Wunsches zu verhelfen. Hier hole ich mir regelmäßig Unterstützung bei den Berufsverbänden der Psychotherapeuten und speziellen Fachanwälten.

Welche Voraussetzungen müssen für ein Kostenerstattungsverfahren erfüllt sein?

  • Wartezeiten bei einem niedergelassen Psychotherapeuten von über 6 Wochen

  • Mehr als fünf, maximal jedoch zehn Ihrerseits protokollierte Anfragen bei niedergelassenen Psychotherapeuten (z. B. telefonischer Anruf)

  • Andere niedergelassene Psychotherapeuten sind nur über unzumutbare Anfahrtswege und -zeiten zu erreichen (z. B. Anfahrtsweg von über 30 Minuten)

  • Eine Klinik- oder Institutsambulanz kann keine Psychotherapietermine in der notwendigen Frequenz übernehmen.

  • Ein Termin zur‚ Psychotherapeutischen Sprechstunde‘ kann nicht innerhalb von vier Wochen durch die Terminservicestellen vermittelt werden

  • Sie haben eine Dringlichkeitsbescheinigung von einem niedergelassenen Psychotherapeuten und/oder einem behandelnden Facharzt für Psychiatrie

Was passiert, wenn ein Antrag auf Kostenerstattung abgelehnt wird?

Es gibt zwar eine Gewähr für eine Antwort ihrer Krankenkasse, nicht aber für die endgültige Kostenübernahme. Häufig ist ein Widerspruch notwendig. Die Kostenübernahme ist eine individuelle Einzellfallentscheidung, aber in den meisten Fällen wahrscheinlich. Sie können natürlich rechtlichen Beistand hinzuziehen. Auch im Falle eines Widerspruches helfe ich Ihnen weiter auf dem zu einer Psychotherapie.

Wie werden die Kosten im Rahmen eines Kostenerstattungsverfahren erstattet?

Bei einer Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse sind Sie als Patient der Vertragspartner. Es ist vorgesehen, dass Sie eine Rechnung erhalten und diese bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Hier kann die Kostenabwicklung aber auch direkt durch den Psychotherapeuten mit der Krankenkasse erfolgen (Abtretungserklärung). 

Zuletzt aktualisiert am 09.02.2025